Leistungen

Flucht- und Rettungspläne

(lt. DIN ISO 23601; ASR A2.3; Format: DIN A1-A4 und Sonderformate)

Durch ihre klare Gestaltung ermöglichen unsere Fluchtpläne eine schnelle Orientierung seitens des Betrachters.

Fluchtpläne werden von der Arbeitstättenverordnung (§55), der Arbeitsstättenrichtlinie (ASRA2.3), der Feuerwehr bzw. der Brandschutzdienststelle gefordert. Ein solcher Plan stellt den Grundriss eines Gebäudegeschosses mit seinen Fluchtwegen und den Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen dar. Um eine schnelle Orientierung des Betrachters zu gewährleisten, ist der Geschoss-Grundriss im Plan so gedreht, dass eine Orientierung gegeben ist (lagerichtig). Ergänzt wird der Plan durch Verhaltensregeln während eines Brandes oder Unfalls. Der Fluchtplan wird an Stellen im Gebäude aufgehängt, an denen viel Personenverkehr herrscht (Eingängen, Treppenhäuser, Aufzügen).

Nach Einsicht der Grundrisspläne oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.

Feuerwehrpläne

(lt. DIN 14095; Format: DIN A3-A4)

Feuerwehrpläne beinhalten alle wichtigen Informationen einer baulichen Anlage, die für einen erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr im Alarmfall erforderlich sind. Die Einsatzleitung der Feuerwehr kann mit Feuerwehrplänen bereits auf dem Weg zum Ereignisort alle notwendigen Entscheidungen treffen. Direkt vor Ort kann dann die Feuerwehrmannschaft ohne unnötige Zeitverzögerung ihren Einsatz durchführen.

Unsere Feuerwehrpläne sind übersichtlich aufgebaut, schnell erfassbar und mit klaren und leichtverständlichen Texten und Normsymbolen hinterlegt. Die Abstimmung der Pläne mit den Behörden und der Feuerwehr übernehmen wir für Sie.

Unsere Feuerwehrpläne zeichnen sich durch eine klare Gestaltung aus. Durch die enge Absprache mit der jeweils zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr erreichen wir eine hohe Qualität.

Diese Pläne werden von der Feuerwehr bzw. der zuständigen Brandschutzdienststelle gefordert. Sie bestehen aus einem Lageplan, den Geschossplänen und einer Legende und enthalten alle notwendigen Angaben, die eine rasche Orientierung – seitens der Feuerwehr – am und im Objekt gewährleisten. Nach Einsicht der Grundrisspläne oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.

Brandschutzordnung Teil A

(lt. DIN 14096; DGUV Information 205-001)

Die Brandschutzordnung Teil A eignet sich durch ihr Format und ihre Prägnanz als Aushang. In kurzer Form enthält sie Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Notfall. Die darauf enthaltenen Anweisungen sind für jeden bestimmt, der sich in einem Gebäude aufhält, ganz gleich, ob Mitarbeiter, Besucher oder Gäste.

Wir erstellen einen auf Ihre Organisation angepasste Brandschutzordnung Teil A als Ausdruck in laminierter oder kaschierter Form.

Brandschutzordnung Teil B

(lt. DIN 14096; DGUV Information 205-001)

Eine von uns erstellte Brandschutzordnung Teil B ist ein übersichtlich gegliedertes Dokument, das je nach Unternehmen|Organisation 15 bis 20 DIN A4 Seiten umfassen kann. Das Dokument wendet sich an Personen, die im Gebäude wohnen oder beschäftigt sind. Es enthält Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandbekämpfung, zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Ereignisfällen. Es liefert zusätzlich Hinweise zur Verhütung von Bränden und gibt Erläuterungen zum Umgang mit Feuerlöschgeräten.

Wir liefern die auf Ihr Unternehmen angepasste Brandschutzordnung als farbigen Ausdruck und als PDF-Datei.

Brandschutzordnung Teil C

(lt. DIN 14096; DGUV Information 205-001)

Eine von uns erstellte Brandschutzordnung Teil C ist ein übersichtlich gegliedertes Dokument, das je nach Unternehmen|Organisation 8 bis 12 DIN A4 Seiten umfassen kann. Das Dokument wendet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Technische Leiter).

Die Brandschutzordnung Teil C beschreibt die betrieblichen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und Gefahrenabwehr. Sie definiert die Zuständigkeiten und Verhaltensweisen von Personen die für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich sind.

Wir liefern die auf Ihre Unternehmen angepasste Brandschutzordnung als Ausdruck und als PDF-Datei.

RWA-Übersichtspläne

(lt. DIN 14095; Format: DIN A3-A4)

RWA-Übersichtspläne sind spezielle Pläne für Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Auf ihnen werden alle RWA-Klappen und RWA-Bedienstellen in Abhängigkeit von ggf. zusammengefassten und gesteuerten Gruppen dargestellt.

Im Brandfall helfen RWA-Übersichtspläne, die Auslöseeinrichtungen schnell zu finden und die durch den Brand entstehende Wärme und den giftigen Rauch frühzeitig abzuleiten.

Unsere RWA-Übersichtspläne ermöglichen durch die lagerichtige Anordnung in Abhängigkeit des Aufhängungsortes ein schnelles Auffinden der Auslöseeinrichtungen.

Übersichtlich wird dargestellt, welche RWA-Klappen sich mit welcher Auslöseeinrichtung öffnen lassen.

Abwasserpläne

(lt. DIN 14095; Format: DIN A3-A4)

Der Abwasserplan ist ein Sonderplan des Feuerwehrplans nach DIN 14095 und kommt dann zum Einsatz, wenn baurechtlich eine Löschwasserrückhaltung gefordert wird. Der Plan zeigt das örtliche Abwassersystem und den Anschluss an das öffentliche System an. Er wird hauptsächlich in Industrieanlagen verwendet, um den Abfluss kontaminierten Löschwassers in das öffentliche Abwassersystem weitestgehend zu verhindern.

Abwasserpläne werden nach einer Objektbegehung und vorheriger Absprache mit der zuständigen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle erstellt.

Brandschutzunterweisung

(gem. ArbSchG und ArbStättV)

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – diese gehören zu den zentralen Pflichten eines Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten. Dazu verpflichtet ihn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Neben dem Aufzeigen potenzieller Gefährdungen am Arbeitsplatz, geht es auch um die Vermittlung von sicherheitsgerechtem Verhalten bei Gefahren. Das gilt auch bei den Themen Brandschutz und Brandbekämpfung. Im Rahmen seiner Unterweisungspflicht muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Gefahren von Bränden unterrichten und in Maßnahmen zum Brandschutz unterweisen.

Da Brände praktisch in jedem Bereich im Unternehmen auftreten können, sind Brandschutzunterweisungen auch für alle Beschäftigten relevant. Nur so können Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter Brände vermeiden und im Notfall Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen können.